Bedingungen
Wer sachdienliche Hinweise gibt, die zur vollständigen Wiederbeschaffung meines Oldtimers führen, bekommt die Belohnung / den Finderlohn ausbezahlt.
Das Fahrzeug muss weitestgehend im Originalzustand wie vor dem Diebstahl sein, vollständig fahrbereit und nicht nur Einzelteile / Restteile (beispielsweise nur Karosserieteile oder der Motor etc.).
Bei Hinweisen, die zur Ergreifung der Täter führen und/oder, wo das Fahrzeug weitestgehend noch aus identifizierbaren und instandsetzungsfähigen Restteilen inklusive Motor besteht, verringert sich die Belohnung / der Finderlohn auf 2.500 Euro.
Selbstverständlich wird die Abmachung zur Auszahlung der möglichen Belohnung / des möglichen Finderlohns, vor der Hinweisabgabe an mich direkt, schriftlich fixiert oder bei Hinweisabgabe an die Polizei dort in der Akte festgehalten.